Bei einer reduzierten Tagessehschärfe werden oftmals Entfernungen und Geschwindigkeiten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht mehr richtig eingeschätzt. Eine optimal angepasste Brille oder Kontaktlinse ist in jedem Fall angezeigt, um die Fahreignung aufrechtzuerhalten.

Einschränkungen im Gesichtsfeld zum Beispiel durch Glaukom oder gar halbseitig hervorgerufen, durch einen Schlaganfall können Unfälle im Strassenverkehr verursachen, indem andere Verkehrsteilnehmer übersehen werden. Bei Gesichtsfeldausfälle merkt der Betroffene oftmals nicht, dass er eingeschränkt ist, selbst wenn er von einem Halbseitenausfall betroffen ist, der im Übrigen, wird er durch einen Schlaganfall induziert, sich bis zu zwei Jahren danach wieder verbessern kann. Auffällt dann vielleicht bloss, dass der Betroffene auf der betreffenden Seite sich eher irgendwo anstösst. Andere Gesichtsausfälle, wie beim Glaukom werden vom Gehirn oft visuell ausgefüllt, so dass schwarze Flecken im Gesichtsfeld oft gar nicht von den Betroffenen «bemerkt» werden. Bei der altersbedingten Makuladegeneration hingegen werden diese schwarzen Flecken, sogenannte Skotome wahrgenommen.

Leidet ein älterer Autofahrer an einer erhöhten Blendungsempfindlichkeit und allenfalls einem reduzierten Dämmerungssehen sollte entweder bei Einbruch von Dunkelheit nicht mehr selber Auto gefahren werden oder eine Katarakt-Operation in Erwägung gezogen werden.

Doppeltsehen im zentralen Blickfeld ist jedoch eine akute Gefahr beim Autofahren und eine Fahrerlaubnis wird in diesem Fall nicht erteilt. Dasselbe gilt für die Erblindung auf einem Auge.

Bemerkt ein Augenarzt oder Gesundheitsoptiker, dass ein Klient nicht mehr fahrtüchtig ist, muss er diesen entsprechend aufklären. Eine Meldung an die Behörde muss von ihm aber nicht gemacht werden. Will er dies trotzdem tun, muss er es dem Klienten vorher mitteilen und dessen Erlaubnis einholen.

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